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EG-Konformitätserklärung Pallas

EG-Konformitätserklärung

Der Hersteller METTEN Stein+Design GmbH & Co. KG, Hammermühle, 51491 Overath erklärt nach §9 des Bauproduktengesetzes (Umsetzung der Bauproduktrichtlinie 89/106/EWG), dass die Platten aus Beton der Handelsbezeichnungen PALLAS hergestellt im Werk Overath (Adresse siehe oben) für die Einsatzzwecke als Bodenbelag im Freien, in Räumen und auf Dächern den Bestimmungen der DIN EN 1339:2003-08 entsprechen und die Voraussetzungen der CE-Kennzeichnung gemäß Anhang ZA der DIN EN 1339 erfüllen. Das Produkt unterliegt der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1339

Eigenschaften des Produktes als Bodenbelag

Im Freien

Biegezugfestigkeit Klasse 3
Dauerhaftigkeit der Festigkeit gegeben
Gleit-/Rutschwiderstand 3) mind. 25 SRT
Dauerhaftigkeit des Gleit-/Rutschwiderstandes gegeben
Witterungsbeständigkeit 1) 2) Klasse 3

In Räumen

Asbestemission nicht gegeben
Wärmeleitfähigkeit λ10, trocken = 1,56 W/(mK)
Biegezugfestigkeit Klasse 3
Dauerhaftigkeit der Festigkeit gegeben
Gleit-/Rutschwiderstand mind. 25 SRT
Dauerhaftigkeit des Gleit-/Rutschwiderstandes gegeben

Auf Dächern

Verhalten im Brandfalle von Aussen ausreichend

Besondere Bedingungen:

1) Die Frost-Tausalzbeständigkeit wird 28 Tage nach Produktionsdatum erreicht
2) Anforderungen aufgrund der nationalen Anwendungsregel "Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL-Pflaster-StB)"

Dr. Michael Metten
Geschäftsführer