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MyMetten - Schritt 1: Registrierung

 

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§ 1 Rechtseinräumung

(1) Der Teilnehmer räumt der METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG nach § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter Ausschluss der Vorbehalte des § 37 UrhG ab dem Zeitpunkt des Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, sämtliche Nutzungsrechte an allen Lichtbildern, die der Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebots My Metten der METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG an die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG übermittelt, für alle bekannten Nutzungsarten (z.B. Vervielfältigung, Bearbeitungen und Umgestaltungen, Veröffentlichungen, Verbreitungen, zur Verfügungstellung auf Abruf, Werbung in allen Medien) einschließlich des Rechts, diese Inhalte in Printmedien, online, auf CD-ROM, etc. – auch zu Werbezwecken – zu publizieren, ein. Die Nutzungsrechte werden räumlich, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, ausschließlich und unwiderruflich eingeräumt. Die vorstehend genannten Rechte sind mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 2 vollständig abgegolten.

(2) Der Teilnehmer verzichtet auf Namens- und Urhebernennung.

(3) Die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG ist berechtigt, für ihre Zwecke über alle ihr übertragenen Rechte frei zu verfügen und sie an Dritte zu übertragen bzw. Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Die §§ 34 Abs. 1 S. 1 und 35 Abs. 1 S. a UrhG sind nicht anzuwenden.

§ 2 Vergütung

Die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG vergütet dem Teilnehmer die gem. § 1 erfolgte Rechtseinräumung einmalig durch einen Gutschein über 25,- Euro für den METTEN-OnlineShop.

§ 3 Gewährleistung

(1) Der Teilnehmer leistet dafür Gewähr, dass die nach § 1 Abs. 1 zu übertragenden Rechte frei von Rechten Dritter sind und dass er allein berechtigt ist, über die in § 1 Abs. 1 genannten Rechte an den Lichtbildern uneingeschränkt zu verfügen und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise, verfügt hat bzw. verfügen wird. Der Teilnehmer stellt die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

(2) Sofern der Teilnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung Rechte Dritter hat, wird er die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG hierüber unverzüglich unterrichten und/oder die METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von dem Teilnehmer zu tragen.